Prävention gegen sexualisierte Gewalt im Sport

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Dem Stadtsportverband Herten ist das Thema „Prävention gegen sexualisierte Gewalt im Sport“ besonders wichtig!

Deshalb sind wir mit der Erstellung eines Schutzkonzeptes als Vorbild für unsere Mitgliedsvereine vorangegangen.

Unsere Mitgliedsvereine sind nun ebenfalls aufgefordert, für eine bessere Sensibilisierung der Vorstände und Übungsleitungen Sorge zu tragen und Schutzkonzepte zur Prävention von (sexualisierter) Gewalt zu erstellen. Der Schutz unserer Kinder und Jugendlichen muss oberste Priorität haben! Bei Fragen zur Erstellung von Schutzkonzepten können Sie jederzeit mit dem Kreissportbund Kontakt aufnehmen. Eine praktische Hilfe finden Vereine auch hier: https://schutzkonzeptgenerator.nrw/

Der Stadtsportverband und auch der Kreissportbund Recklinghausen bietet Informationsveranstaltungen zum Thema an. Informationsbroschüren und Ratgeber schicken wir gerne auf Wunsch zu. Sie finden diese aber auch im Downloadbereich.

Auch der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) erkennt die Bedeutung von Schutzkonzepten an und hat in seiner Mitgliederversammlung vom 03.12.2022 die Resolution Zukunftsplan Safe Sport hierzu festgestellt.

Vorgaben gibt es ebenfalls im Bundeskinderschutzgesetz:

Kinder und Jugendliche sollen noch besser vor einschlägig vorbestraften Personen geschützt werden. Dafür wurde im Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG) der § 72a SGB VIII „Tätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter Personen“ neu gefasst. Hierzu müssen die öffentlichen Träger ab sofort laut Gesetz mit den freien Trägern der Kinder- und Jugendhilfe (hier: Jugendamt Herten) Vereinbarungen abschließen. Sowohl die Träger von Jugendarbeit und Jugendverbandsarbeit als auch Sportvereine sind von dieser Regelung betroffen!

Alle Personen, die neben- oder ehrenamtlich und unter Verantwortung eines freien Trägers oder eines Vormundschaftsvereins tätig sind, müssen vor Aufnahme der Tätigkeit ein erweitertes Führungszeugnis vorweisen. Zu diesem Zeitpunkt darf das Zeugnis nicht älter als drei Monate sein.

Spätestens nach Ablauf von fünf Jahren ist ein neues Führungszeugnis vorzulegen!

Gerne berät Sie Frau Burmann vom Jugendamt der Stadt Herten, welche Möglichkeiten Sie als Vereinsvorstände haben.

Weiteres zu diesem wichtigen Thema gibt es hier:

https://www.herten.de/fileadmin/user_upload/2013_08_21_stadtherten_flyer_a5_bundeskinderschutzgesetz_JH.pdf

https://www.ksb-re.de/sportjugend/praevention-sexualisierter-gewalt-1

Handlungsleitfaden für Vereine

Aufforderung zur Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses

Flyer Jugendamt zur Kindeswohlgefährdung

Anforderungen an die Umsetzung von Schutzkonzepten im Sport

DOSB Leitfaden Erstellung eines Schutzkonzeptes

LSB Workbook –  Schutzkonzepterstellung f. Vereine

Kontaktdaten Jugendamt Herten:
Frau Burmann
Telefon: 02366 303 442,
E-Mail: t.burmann@herten.de