Sexuelle Belästigung, Machtmissbrauch, verbale und körperliche Übergriffe gehören zu den Schattenseiten unserer Gesellschaft. Sie können überall dort vorkommen, wo Menschen gemeinsam agieren, sich aufeinander einlassen und besonders dort, wo sie voneinander abhängig sind, also in Familien, Nachbarschaften, Schulen, Freizeiteinrichtungen, kirchlichen Gemeinschaften und auch im Sport (Zitat aus dem Handlungsleitfaden „Qualitätsbündnis zum Schutz vor sexualisierter Gewalt im Sport“ im Land Nordrhein-Westfalen). Das Land NRW hat als erstes Bundesland im Mai 2022 ein Landeskinderschutzgesetz verabschiedet. Ziel ist es u. a., die Arbeit der Jugendämter in Nordrhein-Westfalen bei der Abwehr von Kindeswohlgefährdungen auf der Grundlage von § 8a SGB VIII zu unterstützen.

Dieses Landeskinderschutzgesetz fordert die Entwicklung, Anwendung und Überprüfung von Schutzkonzepten bei allen Trägern von Angeboten nach dem Kinder- und Jugendförderungsgesetz NRW ein. Zu diesen Angeboten gehören auch die sportliche und freizeitorientierte Jugendarbeit. Damit fallen alle Mitgliedsorganisationen des LSB und Vereine, die Angebote mit Kindern und Jugendliche durchführen, unter die Regelungen des Gesetzes.

Der Stadtsportverband Herten möchte Sie als unsere Mitgliedsvereine so weit möglich bei dieser Aufgabe unterstützen. Daher bieten wir Ihnen die Möglichkeit, an einer Informationsveranstaltung zum Thema „Erstellung eines Schutzkonzeptes“ teilzunehmen:

Datum:      Mittwoch, 13. November 2024, 18.30 Uhr

Ort:             Saal der Freizeit- und Begegnungsstätte Westerholt, Kuhstr. 49

Referentin: Petra Völker, Kreissportbund Recklinghausen

Wir freuen uns, dass Frau Völker als kompetente Ansprechpartnerin Informationen und Wege zur Erstellung eines Schutzkonzeptes vorstellt und für Ihre Fragen zur Verfügung steht.

Zur besseren Planung bitten wir formlose Anmeldung bis zum 12.11.24 per Email unter info-ssv-herten@herten.de